Leistungen

  • Haftpflicht-,Kasko-Gutachten und allgemeine Haftpflichtschäden (nach einem Unfall)
  • Schwacke Fahrzeugbewertung (nach einem Unfall, bei Fahrzeug Kauf und Verkauf)
  • Fahrzeugüberprüfungen (nach einer Unfall Reparatur)
  • Schadenabwicklung
  • 24h Service

Durchführung von Rechnungsprüfungen:

Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen, oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist. Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sacheverständigen zur Folge.


Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen.



Anfertigung von Reparaturbestätigungen:

Soll die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden, kann der Geschädigte einen Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen.


Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn das beschädigte Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt wird. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur, was als Voraussetzung zur Auszahlung des Nutzungsausfalls zu sehen ist.



Kompatibilitätsprüfungen:

Bei Schaden- oder Unfallereignissen wird u. a untersucht, ob die Beschädigungen der als unfallbeteiligt bezeichneten Fahrzeuge dem geschilderten Unfallablauf und den Kollisionspartner einander zugeordnet werden können. In dem zu erstellenden Gutachten wird zur Kompatibilität der Beschädigungen und der Plausibilität der geschilderten Unfallereignisse Stellung genommen.