Schadensgutachten

Haftpflicht-, Kasko-Gutachten und allgemeine Haftpflichtschäden

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet einen Unfall erleiden, haben Sie das Recht der freien Sachverständigenwahl. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers.


Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) ist vor der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen unbedingt der Versicherungsvertrag einzusehen. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich in vielen Fällen ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vor.


Durch meinen beruflichen Werdegang bin ich in der Lage, Unfallschäden an allen Fahrzeugen aus praktischer und fachtheoretischer Sicht beurteilen und bewerten zu können.


Die Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges kann in der Fachwerkstatt, beim Abschleppdienst, beim Fahrzeughalter oder an meinem Büro erfolgen.


Durch Einsatz moderner Technik ist es möglich, das Gutachten zügig zu erstellen.